Satzung der Bürgervereinigung Lochhausen-Langwied e.V. vom 23.05.2019
1. Name und Sitz des Vereins
Die Bürgervereinigung Lochhausen-Langwied e.V., im Folgenden "Bürgervereinigung" (BV) genannt, hat ihren Sitz in München-Lochhausen-Langwied und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht München -
Registergericht - unter VR 5938 eingetragen.
2. Zweck und Aufgaben des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
- Ziel der BV ist, die gemeinsamen örtlichen Belange des Stadtteils Lochhausen-Langwied wahrzunehmen und die Interessen der Bürgerschaft zu vertreten und zu fördern. Hierbei ist der Verein
insbesondere bestrebt, die dörfliche Struktur von Lochhausen und Langwied sowie die bestehenden Frei- und Erholungsräume zu erhalten und vorhandene Landschaftsschutzgebiete auszubauen.
- Bei Planungen der Stadt, von Landes- und Bundesbehörden setzt sich die BV dafür ein, dass schädliche Auswirkungen auf die Lebensqualität für die ansässige Bevölkerung und die Eingriffe in Natur
und Landschaft möglichst geringgehalten werden.
3. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Erwerb der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft in der BV steht allen natürlichen und juristischen Personen offen, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Sitz im Bereich des früheren Stadtbezirks 40- Lochhausen-Langwied (Stand Juli
1992) haben. Ausnahmegenehmigungen durch den Vorstand sind in einer Einzelfallentscheidung möglich.
- Der schriftliche Antrag auf Beitritt zur BV ist an den Vorsitzenden zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Mitgliedschaft. Die Entscheidung wird dem Antragsteller in Form der Abbuchung des
Mitgliedsbeitrages von seinem Konto mitgeteilt. Auf dem Kontoauszug findet das Mitglied seine Mandatsreferenz, sowie die Gläubiger ID des Vereins. Spätestens mit der Abbuchung beginnt die
Mitgliedschaft in der BV.
- Der schriftliche Antrag setzt folgende Informationen voraus:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Adresse, Telefon, Geburtsdatum, Geschlecht)
- Kontoinformationen, da der Mitgliedsbeitrag zwingend abgebucht wird
- Emailadresse, soweit vorhanden
- Datum, Unterschrift
- Die Mitgliedschaft kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. Gleiches gilt für die Ausübung von Mitgliedsrechten.
5. Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Austritt oder Ausschluss.
- Ein Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Die schriftliche Austrittserklärung muss dem Vorsitzenden spätestens am 30. November zugehen.
- Wenn ein Mitglied durch sein Verhalten grob gegen die Interessen der BV verstößt oder diese anderweitig schädigt, kann dieses nach Anhörung durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein
ausgeschlossen werden.
- Ein Ausschluss kann weiterhin erfolgen, wenn ein Mitglied über ein Jahr mit seinem Beitrag im Rückstand ist. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft der Vorstand.
- Dem betroffenen Mitglied ist der Ausschluss schriftlich mitzuteilen. Dagegen kann das Mitglied innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen. Der Vorstand entscheidet endgültig.
6. Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliederversammlung setzt die Höhe des Beitrages fest. Der Beitrag wird im Januar über das Lastschriftverfahren eingezogen.
7. Organe
Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- der Ausschuss
- die Mitgliederversammlung
8. Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- Dem Vorsitzenden
- Dem Stellvertreter
- Dem Kassier (Kassenwart)
- Dem Schriftführer
- Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden allein oder zwei der anderen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
- Die ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
- Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins. Die Geschäftsverteilung regelt der Vorstand unter sich.
- Vorstandssitzungen sind schriftlich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn dies eines der Vorstandsmitglieder unter Angabe des Grundes verlangt. Die schriftliche
Einladung mit Tagesordnung soll den Vorstandsmitgliedern spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin zugegangen sein. Über den wesentlichen Sitzungsverlauf ist vom Schriftführer eine Niederschrift
zu fertigen und vom Vorsitzenden mitzuunterzeichnen.
9. Der Ausschuss
- Der Ausschuss soll sich aus mindestens 3 Mitgliedern zusammensetzen. Die Ausschussmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Der Ausschuss unterstützt und
berät den Vorstand. Die Ausschussmitglieder können vom Vorstand nach Bedarf mit Aufgaben der örtlichen Belange betraut werden. Der Ausschuss kann für sich Sitzungen abhalten.
- Die Ausschussmitglieder können zu Vorstandssitzungen miteingeladen werden.
10. Die Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, auf Führung und Tätigkeit der BV Einfluss zu nehmen.
- Die wesentlichen Aufgaben der Mitgliederversammlung sind
- Wahl des Wahlausschusses
- Wahl der Mitglieder des Vorstands
- Wahl des Ausschusses
- Wahl von 2 Revisoren
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
- Beratung und Verabschiedung von Anträgen aus der Mitgliederschaft
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
- Die Mitgliederversammlung findet grundsätzlich einmal in jedem Geschäftsjahr statt. Die schriftliche Einladung mit Tagesordnung muss allen Mitgliedern spätestens 2 Wochen vor der Versammlung
zugegangen sein.
- Anträge an die Mitgliederversammlung müssen eine Woche vorher dem Vorsitzenden zugehen. Den Anträgen soll eine Begründung beigefügt sein.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie wird vom Vorsitzenden - während der Durchführung von Wahlen vom Wahlausschussvorsitzenden
- geleitet. Die Versammlung beschließt, soweit nichts anderes bestimmt, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. In persönlichen
Angelegenheiten sind die betroffenen Mitglieder nicht stimmberechtigt.
- Wahlen und Abstimmungen erfolgen geheim, können aber durch Einstimmigkeit der anwesenden Mitglieder auch offen durchgeführt werden.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies ein Viertel der Vereinsmitglieder unter Angabe der Gründe schriftlich beim Vorsitzenden beantragt.
- Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, in die alle Beschlüsse und Wahlergebnisse unter Angabe der jeweiligen Stimmzahlen aufzunehmen sind. Die Niederschrift ist vom
Schriftführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
11. Revisoren
Die Revisoren prüfen jährlich die Kassenführung des vorangegangenen Geschäftsjahres. Über das Prüfungsergebnis wird in der Mitgliederversammlung berichtet.
12. Definitionen
Der Begriff „schriftlich“ steht für Brief, Email und Fax.
13. Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Vereinsmitglieder beschlossen werden.
14. Auflösung des Vereins
- Der Verein kann nur durch Beschluss einer Dreiviertelmehrheit einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
- Bei Auflösung des Vereins wird dessen Vermögen nach Beschluss des Vorstandes einem gemeinnützigen Zweck zugeführt, der nach Möglichkeit den Bürgern von Lochhausen und Langwied zugutekommt.
Die Satzung wurde am 27.04.1957, 05.04.1974, 12.10.1993 und durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.05.2019 geändert und neu gefasst.